Wir haben bereits gesehen, dass der Begriff Unterzuckerung (Fachbegriff: Hypoglykämie) das Auftreten eines niedrigen Blutzuckerwerts beschreibt. Sie wissen auch, dass, wenn dieser nicht ordnungsgemäß behoben wird, es zu nicht umkehrbaren Hirnschäden, Koma und Tod kommen kann.
Wenn es einer Person mit einer Krankheit, die eine Unterzuckerung verursachen kann, gut geht, sie dann aber eines der zuvor besprochenen Symptome zeigt, sollten Sie zuallererst an eine auftretende Unterzuckerung denken.
Bestätigen Sie in diesem Fall Ihren Verdacht, indem Sie den Blutzuckerspiegel dieser Person messen. Wenn Sie vermuten, dass die Person einen niedrigen Blutzuckerspiegel hat, sollten Sie die Blutprobe aus einer Fingerspitze entnehmen.
Wenn Sie zu jenem Zeitpunkt aus irgendeinem Grund den Blutzucker nicht messen können, sollten Sie so handeln, als wäre diese Person tatsächlich unterzuckert. So bald wie möglich nach der Behandlung sollten Sie deren Blutzuckerspiegel kontrollieren.
In Anbetracht dessen müssen wir wissen, wie wir abhängig von der Schwere der Unterzuckerung oder der Schwere der damit verbundenen Symptome handeln müssen. Ein Blutzuckerwert von 58 mg/dl (3,22 mmol/l) bedeutet etwas anderes als ein Blutzuckerwert von 34 mg/dl (1,89 mmol/l) und Hunger ist ein ganz anderes Symptom als ein Krampfanfall.